Rechtsprechung
   ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36747
ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22 (https://dejure.org/2022,36747)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 01.12.2022 - 25 BV 187/22 (https://dejure.org/2022,36747)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 25 BV 187/22 (https://dejure.org/2022,36747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,36747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 100 Abs 1 S 2 ArbGG, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 99 BetrVG, § 100 BetrVG
    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle - Voraussetzung für die Einsetzung - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 45/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Festlegung der Arbeitszeit - Einstellung von

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22
    Daher entbindet die dem Arbeitgeber durch § 100 BetrVG eingeräumte Befugnis, eine Einstellung vorläufig durchzuführen, ihn nicht davon, vor einer tatsächlichen Beschäftigung des betreffenden Leiharbeitnehmers das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu beachten (BAG, Beschluss vom 06.11.2018 - 1 ABR 45/18, NZA 2020, 1491).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Gesetz im Bereich der sozialen Angelegenheiten dem Arbeitgeber selbst bei Eil- und Sonderfällen weder eine einseitige Regelungsbefugnis einräumt noch die Möglichkeit gewährt, eine von § 87 Abs. 1 BetrVG erfasste Maßnahme vorläufig durchzuführen (BAG, Beschluss vom 28.07.2020 - 1 ABR 45/18, NZA 2020, 1491 Rn. 25; BAG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 ABR 2/14, BeckRS 2016, 68740 Rn. 28).

    Bei einer Beschränkung einer solchen "Vorabzustimmung" auf dringende betriebliche Konstellationen werden dem Arbeitgeber keine den Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG betreffende einseitige Entscheidungsbefugnisse eingeräumt (BAG, Beschluss vom 28.07.2020 - 1 ABR 45/18, NZA 2020, 1491 Rn. 25; BAG, Beschluss vom 22.10.2019 - 1 ABR 17/18, NZA 2020, 123 Rn. 33; Roloff in ErfK, AÜG, 23. Auflage 2023, § 14 Rn. 9).

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle ohne

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22
    Anderenfalls hätte die verhandlungsunwillige Seite es durch geschicktes Taktieren in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, BeckRS 2019, 19654; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, BeckRS 2020, 9065).

    Abzulehnen ist die Meinung, dass die Einigungsstelle schon dann angerufen werden könne, wenn eine der Betriebsparteien die Verhandlungen bereits von Anfang an für aussichtslos halte (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05, NZA-RR 2006, 142 Rn. 20), da hiermit die in §§ 2 Abs. 1, 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG normierten Grundsätze missachtet werden würden (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, BeckRS 2019, 19654; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, BeckRS 2020, 9065).

  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem zwischen den Beteiligten vor der erkennenden Kammer gemäß §§ 99, 100 BetrVG geführten Verfahren betreffend die Ersetzung der Zustimmung zum Einsatz der Leiharbeitnehmer, denn die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten gemäß §§ 99, 100 BetrVG einerseits und in sozialen Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG andererseits betreffen andere Regelungsgegenstände und sind dementsprechend auch mit anderen Konfliktlösungsmechanismen ausgestattet, sodass sowohl die Verfahren als auch die korrespondierenden Konfliktlösungsmechanismen selbständig nebeneinander stehen und nicht miteinander verzahnt sind (BAG, Beschluss vom 22.10.2019 - 1 ABR 17/18, NZA 2020, 123 Rn. 21; BAG, Beschluss vom 22.08.2017 - 1 ABR 4/16, NZA 2018, 191 Rn. 23; Roloff in ErfK, AÜG, 23. Auflage 2023, § 14 Rn. 9).

    Bei einer Beschränkung einer solchen "Vorabzustimmung" auf dringende betriebliche Konstellationen werden dem Arbeitgeber keine den Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG betreffende einseitige Entscheidungsbefugnisse eingeräumt (BAG, Beschluss vom 28.07.2020 - 1 ABR 45/18, NZA 2020, 1491 Rn. 25; BAG, Beschluss vom 22.10.2019 - 1 ABR 17/18, NZA 2020, 123 Rn. 33; Roloff in ErfK, AÜG, 23. Auflage 2023, § 14 Rn. 9).

  • LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Durchführung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22
    Anderenfalls hätte die verhandlungsunwillige Seite es durch geschicktes Taktieren in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, BeckRS 2019, 19654; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, BeckRS 2020, 9065).

    Abzulehnen ist die Meinung, dass die Einigungsstelle schon dann angerufen werden könne, wenn eine der Betriebsparteien die Verhandlungen bereits von Anfang an für aussichtslos halte (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05, NZA-RR 2006, 142 Rn. 20), da hiermit die in §§ 2 Abs. 1, 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG normierten Grundsätze missachtet werden würden (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, BeckRS 2019, 19654; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, BeckRS 2020, 9065).

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14

    Überprüfung der arbeitsgerichtlichen Einsetzung des Vorsitzenden einer

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22
    Auch wenn die andere Seite keine Verhandlungsbereitschaft zeigt, sei es dadurch, dass sie auf das Verhandlungsangebot schweigt, oder sei es dadurch, dass sie Verhandlungen pauschal ablehnt, kann von einem Scheitern der Verhandlungen ausgegangen werden (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14, NZA-RR 2014, 647 Rn. 25; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14, BeckRS 2014, 71378 Rn. 24; Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsemaier/Schelz, BetrVG, 31. Auflage.
  • LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 21/14

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22
    Letztlich findet damit in den Fällen aufgenommener, dann aber von der antragstellenden Seite wegen Aussichtslosigkeit abgebrochener Verhandlungen allein noch eine Rechtsmissbrauchskontrolle bei der Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses statt (LAG Hamm, Beschluss vom 14.05.2014 - 7 TaBV 21/14, BeckRS 2014, 70497 Rn. 36 f.).
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22
    Das Arbeitsgericht kann mit einem Antrag nach § 100 ArbGG erst angerufen werden, wenn sich entweder die Gegenseite Verhandlungen über den Regelungsgegenstand ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen zwar stattgefunden haben, jedoch gescheitert sind (BAG, Beschluss vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, NZA 2015, 954 Rn. 17; Schlewing / Künzel in Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 10. Auflage 2022, § 100 Rn. 14; Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsemaier/Schelz, BetrVG, 31. Auflage. 2022, § 76 Rn. 28b).
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05

    Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Flexibilisierung der

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22
    Abzulehnen ist die Meinung, dass die Einigungsstelle schon dann angerufen werden könne, wenn eine der Betriebsparteien die Verhandlungen bereits von Anfang an für aussichtslos halte (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05, NZA-RR 2006, 142 Rn. 20), da hiermit die in §§ 2 Abs. 1, 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG normierten Grundsätze missachtet werden würden (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, BeckRS 2019, 19654; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, BeckRS 2020, 9065).
  • BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Gesetz im Bereich der sozialen Angelegenheiten dem Arbeitgeber selbst bei Eil- und Sonderfällen weder eine einseitige Regelungsbefugnis einräumt noch die Möglichkeit gewährt, eine von § 87 Abs. 1 BetrVG erfasste Maßnahme vorläufig durchzuführen (BAG, Beschluss vom 28.07.2020 - 1 ABR 45/18, NZA 2020, 1491 Rn. 25; BAG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 ABR 2/14, BeckRS 2016, 68740 Rn. 28).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14

    Einigungsstelle - Unzuständigkeit - Verhandlungsunwilligkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22
    Auch wenn die andere Seite keine Verhandlungsbereitschaft zeigt, sei es dadurch, dass sie auf das Verhandlungsangebot schweigt, oder sei es dadurch, dass sie Verhandlungen pauschal ablehnt, kann von einem Scheitern der Verhandlungen ausgegangen werden (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14, NZA-RR 2014, 647 Rn. 25; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14, BeckRS 2014, 71378 Rn. 24; Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsemaier/Schelz, BetrVG, 31. Auflage.
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 4/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht